Amtliche Bescheinigungen
auch Studienbescheinigungen genannt
auch Studienbescheinigungen genannt
Folgende amtlichen Bescheinigungen der Ludwig-Maximilians-Universität München erhalten Sie bei der Studentenkanzlei.
Für Bescheinigungen über erbrachte Studien- oder Prüfungsleistungen wenden Sie sich bitte an das jeweils zuständige Prüfungsamt Ihres Studiengangs.
Bitte beachten Sie: Bescheinigungen werden von der Studentenkanzlei den datenschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechend und daher grundsätzlich nicht auf Antrag Dritter oder an Dritte ausgegeben. Des Weiteren können amtliche Bescheinigungen grundsätzlich nur schriftlich (per Post oder per Einwurf in den Hauspostbriefkasten am Haupteingang der LMU, nicht per E-Mail) beantragt werden.
Bitte senden Sie einen formlosen, unterschriebenen Antrag auf Ausstellung der benötigten Bescheinigungen an die folgende Adresse:
Ludwig-Maximilians-Universität München
Studentenkanzlei, SG 2
Geschwister-Scholl-Platz 1
80539 München
Bitte beachten Sie, dass Studienbescheinigungen ausschließlich per Post versendet werden können und nicht per E-Mail. Bitte geben Sie daher in Ihrem Antrag Ihre aktuelle Postanschrift an.
Die Immatrikulationsbescheinigung dient als Nachweis der Immatrikulation im aktuellen Semester an der LMU. Sie weist neben der gesetzlichen Dauer des aktuellen Semesters die Anzahl Ihrer aktuellen Hochschul-, Fach- und Beurlaubungssemester aus sowie das Datum der Aufnahme Ihres derzeitigen Studiengangs und die Angabe der Abschlussart, des Studienfachs/der Studienfächer und der Regelstudienzeit.
Die Immatrikulationsbescheinigung zur Vorlage beim BAföG-Amt enthält zusätzlich das Datum Ihrer Erstimmatrikulation an einer deutschen Hochschule.
Sie können sich Ihre Immatrikulationsbescheinigung über unsere Selbstbedienungsfunktion online abrufen und ausdrucken (zweisprachige Immatrikulationsbescheinigung deutsch/englisch). Die Stelle, bei der Sie eine solche Bescheinigung vorlegen, kann dann über eine Verifizierungsfunktion ebenfalls online die Echtheit dieser Bescheinigung überprüfen.
In der Regel genügen zur Vorlage bei Behörden und sonstigen Stellen (z.B. für den Kindergeldbezug, Stipendienantrag oder als Nachweis für Studentenabo einer Zeitschrift, zur Vorlage bei Banken, etc.) diese automatisiert erstellten Bescheinigungen. Sollten Sie jedoch in einem besonderen Fall einmal eine Immatrikulationsbescheinigung in Form einer öffentlichen Urkunde mit Unterschrift und Dienstsiegel der Universität benötigen, können Sie diese schriftlich bei der Studentenkanzlei (SG 2) beantragen.
Informationen zur Ausstellung einer Immatrikulationsbescheinigung zur Vorlage im Ausland, die die formalen Voraussetzungen für die Legalisation oder Erteilung der Apostille erfüllen, finden Sie unter Amtliche Bescheinigungen zur Vorlage im Ausland.
Immatrikulationsbescheinigungen für bereits zurückliegende Semester erhalten Sie auf schriftlichen Antrag ebenfalls bei der Studentenkanzlei (SG 2).
Wenn Sie in dringenden Fällen eine Studienbescheinigung benötigen, müssen Sie für die persönliche Vorsprache vorab online einen Termin bei SG 2-Kanzlei buchen.
Für Bescheinigungen über erbrachte Studien- oder Prüfungsleistungen wenden Sie sich bitte an das jeweils zuständige Prüfungsamt Ihres Studiengangs.
Bitte beachten Sie: Bescheinigungen werden von der Studentenkanzlei den datenschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechend und daher grundsätzlich nicht auf Antrag Dritter oder an Dritte ausgegeben. Des Weiteren können amtliche Bescheinigungen grundsätzlich nur per Post oder Briefeinwurf, nicht per E-Mail beantragt werden.
Im Unterschied zur Immatrikulationsbescheinigung dient die Studienverlaufsbescheinigung als Nachweis über die seit Ihrer Immatrikulation an der LMU hier studierten Studiengänge und -fächer. Sie enthält neben der aktuellen Anzahl der Hochschulsemester pro immatrikuliertem Semester die Angabe des Studiengangs (Abschlussart, Studienfach/-fächer, Fachsemester) sowie im Falle einer Beurlaubung deren Grund.
Die Studienverlaufsbescheinigung enthält keine Angaben über erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen. Diese kann nur das jeweils zuständige Prüfungsamt Ihres Studiengangs bescheinigen.
Studienverlaufsbescheinigungen können Sie sich über unsere Selbstbedienungsfunktion online abrufen und ausdrucken. Die Stelle, bei der Sie eine solche Bescheinigung vorlegen, kann dann über eine Verifizierungsfunktion ebenfalls online die Echtheit dieser Bescheinigung überprüfen.
In der Regel genügen zur Vorlage bei Behörden und sonstigen Stellen diese automatisiert erstellten Bescheinigungen. Sollten Sie jedoch in einem besonderen Fall einmal eine Studienzeitbescheinigung in Form einer öffentlichen Urkunde mit Unterschrift und Dienstsiegel der Universität benötigen, erhalten Sie diese auf schriftlichen Antrag in der Studentenkanzlei (SG 2).
Ehemalige Studierende der LMU können eine Studienverlaufsbescheinigungen auch schriftlich in der Studentenkanzlei (SG 2) beantragen.
Wenn Sie in dringenden Fällen eine Studienbescheinigung benötigen, müssen Sie für die persönliche Vorsprache vorab online einen Termin bei SG 2-Kanzlei buchen.
Informationen zur Ausstellung einer Studienverlaufsbescheinigung zur Vorlage im Ausland, die die formalen Voraussetzungen für die Legalisation oder Erteilung der Apostille erfüllen, finden Sie unter Amtliche Bescheinigungen zur Vorlage im Ausland.
Bitte beachten Sie: Bescheinigungen werden von der Studentenkanzlei den datenschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechend und daher grundsätzlich nicht auf Antrag Dritter oder an Dritte ausgegeben. Des Weiteren können amtliche Bescheinigungen grundsätzlich nur per Post oder Briefeinwurf, nicht per E-Mail beantragt werden.
Bei der Exmatrikulation erhalten Sie zusammen mit dem Exmatrikulationsbescheid eine Bescheinigung von Studienzeiten für die gesetzliche deutsche Rentenversicherung sowie eine Studienverlaufsbescheinigung.
Wenn Sie darüber hinaus einen gesonderten Nachweis über die Exmatrikulation benötigen (z.B. wenn dieser bei einer Immatrikulation an einer anderen Hochschule gefordert wird) oder bei Verlust des Bescheides, können Sie eine Exmatrikulationsbescheinigung beantragen, die neben der Anzahl der Hochschul- und Beurlaubungssemester das Datum ausweist, zu dem die Exmatrikulation wirksam wurde/wird, sowie Angaben zum zuletzt studierten Studiengang (Abschlussart, Studienfach/-fächer, Fachsemester, Beginn und Regelstudienzeit des Studiengangs).
Die Exmatrikulationsbescheinigung erhalten Sie auf schriftlichen Antrag in der Studentenkanzlei (SG 2).
Wenn Sie in dringenden Fällen eine Studienbescheinigung benötigen, müssen Sie für die persönliche Vorsprache vorab online einen Termin bei SG 2-Kanzlei buchen.
Bitte beachten Sie: Bescheinigungen werden von der Studentenkanzlei den datenschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechend und daher grundsätzlich nicht auf Antrag Dritter oder an Dritte ausgegeben. Des Weiteren können amtliche Bescheinigungen grundsätzlich nur per Post oder Briefeinwurf, nicht per E-Mail beantragt werden.
Öffentliche Urkunden bedürfen, um auch im Ausland dieselbe Beweiskraft zu entfalten, in der Regel der Legalisation durch die zuständige konsularische Vertretung des ausländischen Staates in der Bundesrepublik Deutschland oder der Apostille nach dem Haager Übereinkommen vom 05.10.1961.
1. Amtliche Bescheinigungen
In der Studentenkanzlei erhalten Sie auf Antrag folgende amtlichen Bescheinigungen als öffentliche Urkunden, die die formalen Voraussetzungen (u.a. eigenhändige Unterschrift des dafür Unterschriftsbefugten und Dienstsiegel der LMU) für die Legalisation oder Erteilung der Apostille erfüllen:
Der Antrag (PDF, 109 KB) ist postalisch bei der Studentenkanzlei (SG 2) einzureichen.
Wenn Sie in dringenden Fällen eine Studienbescheinigung benötigen, müssen Sie für die persönliche Vorsprache vorab online einen Termin bei SG 2-Kanzlei buchen.
2. Erteilung der Apostille und amtliche Beglaubigung für die Legalisation
Die Erteilung der Apostille und die amtliche Beglaubigung für eine Legalisation nimmt bei allen von der Ludwig-Maximilians-Universität München ausgestellten Urkunden die Regierung von Oberbayern vor.
Eine sofortige Erledigung ist in der Regel gewährleistet, wenn Sie die Dokumente
persönlich vorlegen bei:
Regierung von Oberbayern
SG 11/Beglaubigungswesen
Maximiliansstraße 39
80534 München
Bitte beachten Sie: Die Amtshandlung der Regierung von Oberbayern ist kostenpflichtig; die Gebühr ist bei der Zahlstelle vor Ort bar zu entrichten.
Weiterführende Informationen zum Thema Legalisation und Apostille finden Sie auf dem Merkblatt des Auswärtigen Amtes (PDF, 119 KB)
Diese Bescheinigung dient zum Nachweis Ihrer für die gesetzliche Rente anrechenbaren Studienzeiten gegenüber dem zuständigen Rentenversicherungsträger. Bei der Exmatrikulation erhalten Sie diese Bescheinigung zusammen mit dem Exmatrikulationsbescheid und einer Studienverlaufsbescheinigung.
Wenn Sie eine erneute Bescheinigung benötigen (z.B. zur Klärung Ihres Rentenkontos oder bei Verlust der Bescheinigung, die Sie bei Ihrer Exmatrikulation erhalten haben), können Sie diese in der Studentenkanzlei (SG 2) ausschließlich schriftlich beantragen. Teilen Sie uns hierfür bitte folgende Daten mit: Matrikelnummer (falls vorhanden), Name, ggf. Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum und die Zeiten der Immatrikulation (es genügt notfalls auch der ungefähre Zeitraum).
Bitte beachten Sie: Bescheinigungen werden von der Studentenkanzlei den datenschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechend und daher grundsätzlich nicht auf Antrag Dritter oder an Dritte ausgegeben. Des Weiteren können amtliche Bescheinigungen grundsätzlich nur per Post oder Briefeinwurf, nicht per E-Mail beantragt werden.
Bitte senden Sie einen formlosen, unterschriebenen Antrag auf Ausstellung der benötigten Bescheinigungen an die folgende Adresse:
Ludwig-Maximilians-Universität München
Studentenkanzlei, SG 2
Geschwister-Scholl-Platz 1
80539 München
Bitte beachten Sie, dass Studienbescheinigungen ausschließlich per Post versendet werden können und nicht per E-Mail. Bitte geben Sie daher in Ihrem Antrag Ihre aktuelle Postanschrift an.
Die Studienbescheinigung, die Sie zur Beantragung und im Rahmen des Bezugs einer Waisenrente bei der Deutschen Rentenversicherung vorlegen müssen, ist formgebunden; das Formular wird Ihnen von der Deutschen Rentenversicherung zugesandt und von der Studentenkanzlei (SG 2) ausgefüllt. Das Formular ist bei der Studentenkanzlei postalisch oder per Einwurf in den Hauspostbriefkasten am Haupteingang der LMU einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass Studienbescheinigungen ausschließlich per Post versendet werden können und nicht per E-Mail.
Wenn Sie in dringenden Fällen eine Studienbescheinigung benötigen, müssen Sie für die persönliche Vorsprache vorab online einen Termin bei SG 2-Kanzlei buchen.
Bitte beachten Sie: Bescheinigungen werden von der Studentenkanzlei den datenschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechend und daher grundsätzlich nicht auf Antrag Dritter oder an Dritte ausgegeben.